Stufe 10 /9G Bekanntgabe der Prüfungsleistungen
Stufe 10 / 9G Bekanntgabe der Prüfungsleistungen Bekanntgabe in der 1. und 2. Stunde durch die Klassenlehrkraft Beratung mündliche Prüfung Ab 3. Stunde Prüfungsvorbereitung / Beginn freiwilliger Unterricht