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Abgabe von Anträgen auf stellenwirksame Änderungen

2. November - 2. November

Abgabe von Anträgen auf stellenwirksame Änderungen

Abgabe von Anträgen auf stellenwirksame Änderungen für das nächste Schuljahr über die Schulleitung beim Staatlichen Schulamt; insbesondere bei Entlassung, Versetzung, vorzeitige Zurruhesetzung ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit, Beurlaubung und Teilzeit, ggf. Eltern- und Pflegezeit

Details

Beginn:
2. November
Ende:
3. November