Abgabe von Anträgen auf stellenwirksame Änderungen
2. November - 2. November
Abgabe von Anträgen auf stellenwirksame Änderungen
Abgabe von Anträgen auf stellenwirksame Änderungen für das nächste Schuljahr über die Schulleitung beim Staatlichen Schulamt; insbesondere bei Entlassung, Versetzung, vorzeitige Zurruhesetzung ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit, Beurlaubung und Teilzeit, ggf. Eltern- und Pflegezeit